Homöopathie
nach Samuel Hahnemann

Behandlungsgebühren

Da ich eine rein privatärztlich Praxis führe (d.h. keine Kassenzulassung), werden meine Rechnungen gewöhnlich von den privaten Krankenversicherungen, sowie teilweise (meist bis zu 80%) von jenen Zusatzversicherungen erstattet, die privatärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit einschließen. Auch manche Beihilfekassen und Postbeamtenkassen oder Bahn erstatten die Rechnungen teilweise oder komplett.

Es ist durchaus sinnvoll, sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme im Vorfeld zu klären.

Ein kurzer Auszug und die Erläuterung der häufiger gebrauchten Gebührenziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Um die GOÄ vollständig studieren zu können, schauen Sie bitte hierzu in den GOÄ-Leistungskatalog.

Diese Gebühren-Aufstellung ist nur ein kleiner Überblick über die von mir häufig verwendeten Ziffern. In der Regel verwende ich den üblichen 2,3fachen Gebührensatz der GOÄ.

Da aber der Zeitaufwand einer Anamnese 2-3 Stunden in Anspruch nimmt, verwende ich den 3,5fachen Satz bei 2 Stunden Zeitaufwand und den 5fachen Satz bei 3 Stunden Zeitaufwand.

Zudem führe ich Hausbesuche bis zu 30 km Entfernung durch. Blut- und andere Laboruntersuchungen sind auf Anfrage möglich und werden regulär nach der GOÄ verrechnet.

Zur kurzen Ziffern- und Faktoren-Liste der von mir am häufigsten verwendeten Ziffern klicken Sie bitte hier.

Gerne beantworte ich auch telefonisch Ihre Fragen zu den Behandlungskosten. Rufen Sie mich dazu bitte an zwischen 8-9 Uhr von montags bis freitags unter der Nummer: 08191/966858

Wie Sie zu mir finden, sehen Sie hier unter der Wegbeschreibung.